Europäischer Konvent der Bürgermeister – FAQ
In den FAQ finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen über den Europäischen Konvent der Bürgermeister. Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert, um die relevantesten Fragen, die von der Europäischen Konvent-Community gestellt werden, abzudecken.
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, können Sie den Helpdesk des Konvents gerne direkt kontaktieren.
DER EUROPÄISCHE KONVENT DER BÜRGERMEISTER FÜR KLIMA & ENERGIE
Der Europäische Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie ist eine Initiative, in der Kommunen sich zusammengetan haben, um sich freiwillig dazu zu verpflichten, die Klima- und Energieziele der EU umzusetzen. Seit ihrer Gründung in 2008 hat die Initiative mehr als 10.000 Kommunen in ganz Europa mobilisiert, die zusammen fast ein Drittel der EU-Bevölkerung repräsentieren. Der Europäische Konvent der Bürgermeister ist jetzt Teil des Globalen Konvents der Bürgermeiste/innen.
Kommunen, die dem Europäischen Konvent der Bürgermeister beitreten, werden unterstützt von den Konvent-Koordinator/innen (Ministerien, nationale Energiebehörden, Bundesländer, Provinzen usw.), Konvent-Unterstützenden(Energieagenturen, Kommunal- und Regionalverbände, NGOs usw.), dem Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister und der Europäischen Kommission.
Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister
Der Europäische Konvent der Bürgermeister bietet viele Möglichkeiten für Networking, Zusammenarbeit und Wissensaustausch, beispielsweise durch maßgeschneiderte Schulungs- und Peer-Learning-Programme, Aktivitäten zum Kompetenzaufbau über diverse Themen (z. B. Klimaschutz, Anpassung, Energiearmut, Multi-Level-Governance, Förder- und Finanzierungsmittel) – alle im Online- Veranstaltungskalender aufgeführt – und vieles mehr. Das Büro bietet außerdem individuelle Unterstützung über seinen Helpdesk.
Gemeinsame Forschungsstelle
Die Konvent-Unterzeichner profitieren von einer herausragenden technischen Unterstützung durch die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission, die Feedback zu ihren Aktionsplänen und Verbesserungsempfehlungen bereitstellt. Die GFS hat einen Helpdesk eingerichtet, der sich speziell auf die Beantwortung technischer Fragen der Konvent-Unterzeichnenden richtet, und technische Leitfäden für die Unterzeichnenden des Konvents erstellt. Die von der GFS über die Aktionspläne der Unterzeichnenden gesammelten Daten sind wiederum hilfreich bei der Entwicklung von Klimaschutz- und Energiegesetzen auf EU-Ebene.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission stellt über ihre Programme Fördermittel und politische Unterstützung auf europäischer Ebene bereit. Außerdem wurden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Konvent-Community kreiert.
Koordinator/innen, Unterstützende und andere Partner/innen des Konvents
Die Konvent-Unterzeichnenden werden von zahlreichen Behörden und Organisation unterstützt, die strategische Beratung sowie technische und/oder finanzielle Unterstützung bereitstellen, um die Energiewende und Klimaanpassung zu beschleunigen.
Große internationale Anerkennung und Sichtbarkeit
Die Konvent-Unterzeichnenden gewinnen an Sichtbarkeit auf internationaler Ebene durch ein eigenes Profil sowohl auf der Website des Europäischen Konvents der Bürgermeister als auch auf derWebsite des Globalen Konvents der Bürgermeister.
Außerdem haben die Konvent-Unterzeichnenden die Möglichkeit, ihre guten Praxisbeispiele sowohl im Abschnitt „Gute Praxisbeispiele“ auf der Plattform des Europäischen Konvents sowie bei Veranstaltungen des Konvents zu präsentieren.
Steigerung der Glaubwürdigkeit ihres Engagements und einfachere Selbstbewertung
Konvent-Unterzeichnende können von einem gemeinsamen Monitoring- und Berichtsrahmen profitieren. Der Berichtsrahmen des Konvents bietet den Unterzeichnenden die Möglichkeit, ihre Daten auf strukturierte und systematische Weise zu sammeln und zu analysieren, und bildet die Basis für ein gutes Klima- und Energiemanagement sowie für das Monitoring der Fortschritte bei der Umsetzung. Die Unterzeichnende können ihre Fortschritte über eine spezielle, kostenlose und jederzeit zugängige Plattform (MyCovenant) erfassen. Auf dieser Plattform können Emissionsbilanzen, Risiko- und Vulnerabilitätsanalysen sowie die daraus folgenden Maßnahmen zusammengetragen werden, wodurch es einfacher
wird, den Fortschritt zu dokumentieren und ihn der Öffentlichkeit sowie potenziellen Geldgeber/innen zu präsentieren. Darüber hinaus dient die Plattform als Lerninstrument, da man hier zahlreiche technische E-Learning-Module (in 5 Sprachen verfügbar) und eine Bibliothek mit den neuesten verfügbaren Ressourcen findet.
Individuelle Beratung
Die Unterzeichnenden werden unterstützt vom der Bürgermeister sowie den Konvent-Koordinator/innen und Konvent-Unterstützenden, die in ihren Gebieten lokale und individuelle technische Unterstützung anbieten. Unterzeichnende profitieren zudem von internationalen Networking-Möglichkeiten und Veranstaltungen zum Kompetenzaufbau. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre: 10 Gründe für einen Beitritt.
Die Unterzeichnenden des Europäischen Konvents verpflichten sich dazu, unter Einhaltung der festgelegten Fristen, einen Aktionsplan für die Erreichung ihrer Ziele zu entwickeln, umzusetzen und darüber Bericht zu erstatten. Konkret verpflichten die Unterzeichnenden sich dazu, die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Eine Strategie mit einer Langzeitvision einschließlich Klimaanpassungs- und Klimaschutzzielen (innerhalb von 2 Jahren nach dem offiziellen Beitritt zum Europäischen Konvent der Bürgermeister).
- Eine Basis-Emissionsbilanz (BEB), in der die auf dem Gebiet des Unterzeichnenden verbrauchte Energie und die damit verbundenen Emissionen quantifiziert werden (innerhalb von 2 Jahren).
- Eine Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse (RVA), in der die Klimagefährdungen und vulnerablen Sektoren identifiziert werden (innerhalb von 2 Jahren).
- Getroffene Maßnahmen in Bezug auf Klimaschutz, Anpassung und Energiearmut.
- Fortschrittsberichte über die Umsetzung der Maßnahmen (alle 2 Jahre) und über die Emissionen (alle 4 Jahre).
NEUE ZIELVEREINBARUNGEN UND EINE INTENSIVIERUNG DER MASSNAHMEN FÜR EIN GERECHTERES, KLIMANEUTRALES EUROPA
Fünf Jahre nach dem Übereinkommen von Paris hat der Europäische Konvent der Bürgermeister seine Ziele weiter erhöht, um sicherzustellen, dass seine drei Säulen (Klimaschutz, Anpassung und Energiearmut) zu einer übergeordneten Priorität werden, welche von den Kommunen mit ehrgeizige Maßnahmen umgesetzt wird.
Anfang 2021 hat der Europäische Konvent der Bürgermeister seine Zielvereinbarungen erneuert, sodass diese jetzt die neuesten Entwicklungen der EU-Politik (vor allem in Bezug auf den Grünen Deal der EU, das Fit für 55-Paket, den EU-Klimapakt, dem EU-Klimazielplan 2030 und der EU-Anpassungsstrategie) widerspiegeln. Damit stellt er sich in einen neuen globalen Kontext und stärkt so seine Position als Bewegung von Kommunen, die auf dem Weg der Veränderung voranschreiten wollen.
Da der Klimawandel eine der großen globalen Bedrohungen unserer Zeit ist, fordert der überarbeitete Verpflichtungstext die Bürgermeister/innen und lokalen Verantwortungsträger/innen dazu auf, a) ihre Klimaziele zu erhöhen und b) ihre mittel- und langfristigen Maßnahmen zu intensivieren, mit dem gemeinsamen Ziel, den weltweiten Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten.
Die höher gesetzten Ziele und erneuerten Zielvereinbarungen sind das Ergebnis eines breit angelegten Beratungsprozesses, der im Sommer 2020 mit einer Online-Umfrage (die wichtigsten Ergebnisse finden Sie hier) begann und in verschiedenen Gesprächsrunden mit den relevanten nationalen und regionalen Partnern/Partnerinnen fortgesetzt wurde. Die daraus hervorgehende Verpflichtungserklärung des Konvents wurde offiziell vom Vorstand und der EU-Energiekommissarin, Frau Kadri Simson, im Februar 2021 bestätigt und am 21. April 2021 offiziell verabschiedet.
Die Vision
Der Europäische Konvent der Bürgermeister ist eine Initiative von Bürgermeister/innen und lokalen Verantwortungsträger/innen, die ihre Klimaziele erhöhen wollen und sich dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, die mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt halten, und das gemeinsame Ziel verfolgen, den weltweiten Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten – das ambitionierte Ziel des Pariser Abkommens. Der Europäische Konvent strebt an, dass bis 2050 alle europäischen Bürger/innen in klimaneutralen, dekarbonisierten und resilienten Städten leben und Zugang zu bezahlbarer, sicherer und sauberer Energie haben. Er strebt einen Wandel an, der gerecht und inklusiv ist und respektvoll mit den Menschen
und den natürlichen Ressourcen unseres Planeten umgeht.
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, lädt der Europäische Konvent der Bürgermeister all seine Unterzeichnenden dazu ein, ihre Ziele höher zu setzen und ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gemessen an den Emissionen von 1990 um mindestens 55 % zu reduzieren, in Übereinstimmung mit dem Zwischenziel des Europäischen Klimagesetzes. Mit dem Gesetzespaket „Fit für 55“ werden die relevanten Energie-, Verkehrs- und Klimagesetze überarbeitet, damit dieses neue Ziel erreichbar wird.
Siehe auch „EU-Ziele“ weiter unten.
Die Verpflichtungen
Um diese Vision in die Realität umzusetzen, enthält die Verpflichtungserklärung der Bürgermeister/innen und lokalen Verantwortungsträger/innen die folgenden Handlungsaufforderungen:
Verpflichtung zur Formulierung mittel- und langfristiger Ziele (in Übereinstimmung mit den EU-Zielen und mindestens so ehrgeizig wie die nationalen Ziele), die zu einer Klimaneutralität bis 2050 führen sollen;
Einbeziehung unserer Bürger/innen, Unternehmen und Regierungen aller Ebenen in die Umsetzung dieser Vision;
Handeln, um jetzt den richtigen Kurs aufzunehmen und den notwendigen Wandel zu beschleunigen;
Networking mit anderen Bürgermeister/innen und lokalen Verantwortungsträger/innen, um sich gegenseitig zu inspirieren.
Um die Ziele des Pariser Abkommens umzusetzen und Klimaneutralität zu erreichen, sind Maßnahmen auf allen Ebenen notwendig. Ihre Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten und indem Sie Ihre Maßnahmen intensivieren, werden Sie Teil des Wandels. Außerdem würden Sie:
ein Teil der weltweit größten Bewegung von Kommunen, die sich für den Wandel einsetzen;
einen ehrgeizigeren Weg beschreiten, der Schritt hält mit den Erkenntnissen der Wissenschaft;
zur Gestaltung und Stärkung der Gesetzesrahmen auf EU- und nationaler Ebene beitragen, um den Übergang zu beschleunigen;
sich eine stärkere Stimme in der internationalen Szenen verschaffen;
sich mit anderen Kommunen zusammentun, andere inspirieren und von anderen lernen. Laden
Sie die Broschüre 10 Gründe für einen Beitritt herunter, um über weitere Beitrittsgründe zu erfahren.
Die EU-Mitgliedstaaten, Regionen und Städte befinden sich in unterschiedlichen Stadien des Übergangs und die verfügbaren Ressourcen für die Umsetzung der Ziele des Pariser Abkommens sind unterschiedlich. Daher hat der Europäische Konvent offen für eine differenzierte Herangehensweise. Es ist den Unterzeichnenden des Europäischen Konvents selbst überlassen, ihre Zwischenziele auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu definieren.
Die unterzeichnenden Kommunen sollten jedoch mittel- und langfristige Ziele festlegen, die „in Übereinstimmung mit den EU-Zielen und mindestens so ehrgeizig wie unsere nationalen Ziele“ sind, wie es in der aktuellen Version der Verpflichtungserklärung des Konvents heißt.
EU-Ziele
Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung des Europäischen Grünen Deals ihre Ziele erhöht. Im Rahmen des Grünen Deals, genauer gesagt im Europäischen Klimagesetz, wurden eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 sowie das langfristige Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festgelegt. Diese Ziele, die im Klimazielplan 2030 und dem EU-Klimagesetz festgeschrieben sind, sollen durch einen transformativen Wandel in allen Bereichen unserer Gesellschaft erreicht werden. Das anschließende „Fit für 55“-Paket enthielt Vorschläge für die Überarbeitung relevanter Energie-, Verkehrs- und Klimagesetze, die das Erreichen der Zwischenziele für 2030 möglich machen sollen. Zu den Zielen gehörten auch ein Energieeffizienzziel von 36 % Verringerung des Endenergieverbrauchs und eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiemix auf 40 %.
Nationale Ziele
Die nationalen Ziele wurden noch nicht veröffentlicht. Sie werden im Rahmen der überarbeiteten Verordnung zur Aufgabenteilung des „Fit für 55“-Pakets veröffentlicht.
Die Ziele des Europäischen Konvents der Bürgermeister
Der Europäische Konvent der Bürgermeister fordert die Unterzeichnende dazu auf, ihre mittel- und langfristigen Ziele so ehrgeizig wie möglich zu definieren. Den Konvent-Unterzeichnenden wird dringend empfohlen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren, um das EU-Ziel einzuhalten.
In Übereinstimmung mit den Konvent-Prinzipien in Bezug auf Inklusivität und das Primat des Handelns, können die Unterzeichnenden ihre mittelfristigen Ziele nach einem Beschluss des Gemeinderats an lokale Gegebenheiten anpassen. Sobald jedoch in 2022 die nationalen Ziele vorliegen, werden diese als Mindestverpflichtung betrachtet. Langfristig verpflichten die Unterzeichnenden sich dazu, bis 2050 klimaneutral zu werden, mit dem Mindestziel von 80% Treibhausgasreduzierung. Letzteres wird dem EU-weiten Ziel angepasst, sobald dieses verfügbar ist.
Abgesehen von den neuen mittel- und langfristigen Mindestzielen für die Treibhausgasemissionen haben sich das allgemeine methodische Rahmenwerk und die Mindestanforderungen der Berichterstattung des Europäischen Konvents nicht verändert.
Die Berichtsplattform wurde Ende 2021/Anfang 2022 leicht überarbeitet, um die neuen, durch die aktualisierte Verpflichtungserklärung des Konvents eingeführten Aspekte in Bezug auf die „Klimaneutralität“, den „gerechten Übergang“ und die „kommunalen Klimapläne“ besser zu berücksichtigen und den Handlungsrahmen gegebenenfalls zu erweitern.
In Dezember 2019 hat die Europäische Kommission mit dem Europäischen Grünen Deal ihre Strategie für nachhaltiges Wachstum in Europa bis 2030 sowie ihre Vision für 2050 veröffentlicht. Diese Strategie sieht einen transformativen Wandel der europäischen Gesellschaft vor, wobei die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gesenkt werden sollen und Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein soll.
Damit ein solcher Wandel stattfinden kann, werden alle europäischen Sektoren – vom Bauwesen bis zum Verkehr, von der Landwirtschaft bis zur Forstwirtschaft und von den erneuerbaren Energien bis zur Kreislaufwirtschaft – dazu aufgefordert, ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung zu liefern und die Energiearmut zu bekämpfen.
Wichtige Instrumente in diesem Prozess sind:
Das EU-Klimagesetz, das das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und das Zwischenziel von 55 % Emissionsreduzierung bis 2030 festlegt;
- Das „Fit für 55“-Paket, in dem eine Reihe von Überarbeitungen der europäischen Klima-, Energie und Verkehrsgesetze vorgesehen ist, um die aktuellen Gesetze mit den 2030- und 2050-Zielen in Einklang zu bringen. Dazu gehört auch eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie;
Der Europäische Klimapakt, der einen Gesellschaftsvertrag darstellt, in dem sich jede/r Bürger/in, jede Organisation und jede Gemeinde in ganz Europa am Klimaschutz beteiligen kann;
Der Mechanismus für einen gerechten Übergang ist ein Unterstützungs- und Finanzierungsmechanismus, der dafür sorgen soll, dass der Wandel zur Klimaneutralität gerecht abläuft und niemanden zurücklässt;
Die Aufbau- und Resilienzfazilität, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronapandemie abzumildern und die europäischen Wirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger und resilienter zu machen und sie besser auf die Herausforderungen und Chancen des grünen und digitalen Wandels vorzubereiten;
- Der REPowerEU-Plan, der die Europäische Union bis 2030 unabhängig von russischem Öl und Gas machen soll.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 18. Mai 2022 hat die Europäische Kommission in Reaktion auf die durch den russischen Angriff auf die Ukraine verursachten Störungen auf dem globalen Energiemarkt den REPowerEU-Plan ins Leben gerufen.
Kommunen spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der REPowerEU-Ziele. Es ist dringend notwendig, sofort wirksame Energiesparmaßnahmen zu treffen und Pläne für die kurzfristige und mittelfristige Reduzierung des Energieverbrauchs zu entwickeln.
Um zu zeigen, dass der Europäische Konvent die Umsetzung des Plans vollständig unterstützt, hat der Vorstand des Europäischen Konvents der Bürgermeister dem ersten geschäftsführenden Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, einen Vorschlag unterbreitet, um „Europa eine gute Basis für Frieden und Klimaneutralität“ zu geben. Und dazu 14 Empfehlungen zum weiteren Ausbau der überaus wichtigen Beziehungen zwischen Bürger/innen und Kommunen abgegeben [lesen Sie hier den vollständigen Brief].
Das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister und die Europäische Kommission sind fest entschlossen die unterzeichnenden Kommunen und andere Mitglieder des Konvents zu unterstützen. Gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen haben sie am 19. Mai 2022 das Energiesparprogramm der Städte ins Leben gerufen, eine
Kampagne, in der Kommunen dazu aufgerufen werden, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten ab sofort zu reduzieren und gleichzeitig ihre Solidarität mit der Ukraine zu zeigen.
WERDEN SIE TEIL DER COMMUNITY DES EUROPÄISCHEN KONVENTS DER BÜRGERMEISTER!
Jede europäische Kommune kann – unabhängig von ihrer Größe oder in welcher Umsetzungsphase ihrer Energie- und Klimamaßnahmen sie sich befindet – Unterzeichnende des Europäischen Konvents der Bürgermeister werden, solange sie von einem gewählten Gemeinderat oder einem gleichwertigen Entscheidungsorgan mit gewählten Mitgliedern vertreten wird.
Hier erfahren Sie mehr.
Mehrere aneinandergrenzende Kommunen können dem Europäischen Konvent der Bürgermeister auch als Gruppe aus Unterzeichnenden beitreten und einen gemeinsamen Aktionsplan einreichen.
Um der Initiative beizutreten, müssen Sie nur zwei Schritte unternehmen:
Ihr Gemeinderat (oder gleichwertiges Entscheidungsorgan) akzeptiert und unterschreibt die Verpflichtungserklärung des Konvents.
Sie registrieren Ihre Kommune in MyCovenant.
Nachdem Ihre Registrierung und das hochgeladene Dokument geprüft wurden, bestätigt das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister Ihre Teilnahme. Sie erhalten die Zugangsdaten für die Anmeldung in MyCovenant, sobald Ihre Bewerbung angenommen wurde.
Wir bitten Sie, Ihre Ziele zu erhöhen und Ihre Selbstverpflichtung gemäß der aktuellsten Version der Verpflichtungserklärung des Konvents zu erneuern, so bald wie möglich, entsprechend der Planungszyklen Ihrer Kommune.
Hierzu sollten Sie Folgendes tun:
Legen Sie Ihrem Gemeinderat (oder einem gleichwertigen Entscheidungsorgan) die Verpflichtungserklärung des Europäischen Konvents der Bürgermeister vor und lassen Sie diese von Ihrem Bürgermeister/Ihrer Bürgermeisterin (oder einem anderen zuständigen Vertreter/einer anderen zuständigen Vertreterin) unterschreiben.
Nachdem diese Erklärung offiziell verabschiedet wurde, brauchen Sie sich nicht erneut zu registrieren. Gehen Sie einfach auf MyCovenant in Ihr Online-Unterzeichnerprofil, aktualisieren Sie Ihre Daten und laden Sie die unterzeichnete Verpflichtungserklärung hoch, speichern Sie und klicken Sie dann auf den dafür vorgesehenen Knopf „Erneuern“.
Achtung: Falls Sie Ihre Mitgliedschaft von einer einzelnen Mitgliedschaft zu einer Gruppenmitgliedschaft ändern möchten, oder umgekehrt, kontaktieren Sie bitte unseren Helpdesk überinfo@eumayors.eu.
Weitere Informationen finden Sie im Informationspaket für Unterzeichnende.
Die Möglichkeit, einen Gemeinsamen Aktionsplan für nachhaltige Energie- und Klimaschutz-Maßnahmen einzureichen, haben wir speziell für kleinere, aneinandergrenzende Kommunen eingeführt, um die territoriale Kontinuität zu sichern und Verwaltungskosten einzusparen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Gemeinsamen Aktionsplan zu erstellen:
- Verpflichtung als einzelne Unterzeichnende - „individuelle Verpflichtung zur CO2-Einsparung” (Option 1): Jede/r Unterzeichnende der Gruppe verpflichtet sich individuell zur Erreichung eines gemeinsam festgelegten Ziels, z. B. Klimaneutralität bis 2050. Jede/r Unterzeichnende muss die Berichterstattung über den Aktionsplan im eigenen Profil auf der Plattform MyCovenant vornehmen. Jedes Mitglied der Gruppe muss den Aktionsplan in sein/ihr eigenes Profil laden und die jeweiligen Gemeinderäte müssen das Dokument verabschieden.
- Verpflichtung als Gruppe - „gemeinsame Verpflichtung zur CO2-Einsparung” (Option 2): Die Gruppe aus Unterzeichnenden verpflichtet sich gemeinsam zur Erreichung des gemeinsam vereinbarten Ziels, z. B. Klimaneutralität bis 2050. Die Gruppe muss nur einen Aktionsplan für die gesamte Gruppe über MyCovenant einreichen. Der hochgeladene Aktionsplan ist ein gemeinsamer Aktionsplan für alle Mitglieder der Gruppe, d. h. alle jeweiligen Gemeinderäte müssen ihm zustimmen.
In beiden Fällen wird empfohlen, dass die Gruppe aus Unterzeichnenden die Verantwortung für die Koordinierung der Abläufe in Bezug auf die Erstellung des Aktionsplans und den Umsetzungsprozess an einen festen Ansprechpartner/ eine feste Ansprechpartnerin überträgt.
Das kann ein/e Mitarbeiter/in einer der Kommunen der Gruppe oder der Provinz/Region sein, die als offizielle/r Koordinator/in des Konvents agiert (die Liste der Koordinator/innen des Konvents finden Sie hier).
- Bei Gruppen, deren Mitglieder sich individuell verpflichten, muss jede Kommune die Verpflichtungserklärung für Gruppen, die sich "individuell verpflichten“ verabschieden und unterschreiben.
Bei Gruppen, die sich gemeinsam verpflichten, muss jede Kommune die Verpflichtungserklärung für Gruppen, die sich "gemeinsam verpflichten“ verabschieden und unterschreiben.
Der/Die Hauptunterzeichnende (der/die Unterzeichnende mit dem ältesten Datum in der Verpflichtungserklärung) registriert sich über MyCovenant. Dabei wird die Gruppe gebildet, indem ein Name für die Gruppe und die Art der Gruppe (individuelle Verpflichtung oder gemeinsame Verpflichtung) ausgewählt wird und die Kontaktdaten des/der Hauptansprechpartners/Hauptansprechpartnerin der Gruppe hinzugefügt werden.
Sobald das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister die Registrierung bestätigt hat, können die anderen Unterzeichnenden sich ebenfalls registrieren und die Gruppe aus einem Auswahlmenü auswählen.
Weitere Informationen finden Sie in der Infografik zur gemeinsamen Verpflichtung.
Wenn Ihre Gruppe aus Unterzeichnenden die Verpflichtungen des Konvents erneuern möchte, ohne die Mitglieder der Gruppe oder die Form der Verpflichtung (d. h. individuelle Verpflichtung oder gemeinsame Verpflichtung) zu ändern, folgen Sie bitte die in den FAQ beschriebenen Schritte.
Sobald alle Unterzeichnenden der Gruppe ihre Verpflichtungserklärung erneuert haben, wird das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister die Verpflichtungen im Gruppenprofil ebenfalls aktualisieren.
Wenn Ihre Gruppe aus Unterzeichnenden die Verpflichtungen des Konvents erneuern möchte, die Zusammensetzung der Gruppe sich aber geändert hat, kontaktieren Sie bitte unseren Helpdesk überinfo@eumayors.eu.
UNTERSTÜTZUNG DER COMMUNITY DES EUROPÄISCHEN KONVENTS DER BÜRGERMEISTER
Das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister wird von der Europäischen Kommission finanziert und ist verantwortlich für die allgemeine Koordinierung und Umsetzung der Initiative. Der der Bürgermeister unterstützt die Community des Europäischen Konvents in allen Aspekten, die mit der Teilnahme an der Initiative zu tun haben – vom Registrierungsprozess über die Entwicklung des Aktionsplans bis hin zur Berichterstattung über die Fortschritte.
Der Europäische Konvent der Bürgermeister wird betreut von einem Konsortium europäischer Netzwerke und Verbände, die kommunale und regionale Körperschaften vertreten, bestehend aus Energy Cities, CEMR, Climate Alliance, Eurocities, FEDARENE und ICLEI Europe sowie der IT-Firma Akaryon. Der Europäische Konvent der Bürgermeister arbeitet für die Umsetzung der Initiative eng mit den Generaldirektionen für Energie und Klimapolitik sowie der Gemeinsamen Forschungsstelle zusammen.
Das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister ist die erste Anlaufstelle für die Community des Europäischen Konvents der Bürgermeister. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören:
Unterstützung der Kommunen im Beitritts- und Registrierungsverfahren.
Erweiterung der Kompetenzen der Unterzeichnenden durch Bereitstellung von Anleitungen, Webinars und Workshops.
Beantwortung von administrativen und technischen Fragen.
Unterstützung der Kommunikation und Werbemaßnahmen.
Koordinator/innen und Unterstützende des Konvents mit den Unterzeichnenden in Kontakt bringen.
Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Forschungsstelle für die Bewertung der Aktionspläne.
Förderung von Networking innerhalb der Community des Europäischen Konvents der Bürgermeister.
Unser Helpdesk unterstützt die Unterzeichnenden in allen Phasen des Konvent-Prozesses, von der Registrierung und Erneuerung der Verpflichtungen bis hin zur Eingabe der Daten in MyCovenant für die Aktionspläne und das Monitoring. Den Helpdesk erreichen Sie über E-Mail (info@eumayors.eu) und Telefon (+32 2 646 84 24).
Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk keine Vorabinformationen über die Bewertung Ihres Aktionsplans geben kann. Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU führt die Analysen der eingereichten Aktionspläne durch.
Einen nationalen Helpdesk für italienischsprachige Unterzeichnende erreichen Sie per E-Mail (info@eumayors.eu) und Telefon (+39 075 852 04 29).
Der per E-Mail an coordinators@eumayors.euerreichbare Helpdesk ist den Koordinator/innen des Konvents vorbehalten.
Der per E-Mail an supporters@eumayors.eu erreichbare Helpdesk ist den Unterstützenden des Konvents vorbehalten.
Für Fragen zu den methodologischen Anforderungen oder Fragen in Bezug auf die Feedbackberichte der GFS hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission zwei technische Helpdesks eingerichtet:
Bei Fragen in Bezug auf den Klimaschutz richten Sie sich bitte per E-Mail an:jrc-com-technical-helpdesk@ec.europa.eu.
Bei Fragen in Bezug auf die Anpassung richten Sie sich bitte per E-Mail an: jrc-com-adapt@ec.europa.eu
In der Datenschutzerklärung des Europäischen Konvents der Bürgermeister wird erläutert, welche Regeln das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister für das Sammeln, Verarbeiten, Teilen und Veröffentlichen der Daten von kommunalen und regionalen Verwaltungen und Organisationen, die zur Community des Europäischen Konvents der Bürgermeister gehören, anwendet.
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie der Europäische Konvent der Bürgermeister Ihre Daten sammelt und schützt.
Konvent-Koordinatoren/-Koordinatorinnen sind Behörden, die den Unterzeichnenden des Konvents der Bürgermeister und Kommunen, die noch unterzeichnen möchten, strategische Hilfestellungen sowie technische und finanzielle Unterstützung bieten.
- Territoriale Koordinatoren/Koordinatorinnen des Konvents sind dezentrale Behörden, wie Regionen, Provinzen oder Gruppen von lokalen Behörden.
- Nationale Koordinatoren/Koordinatorinnen des Konvents sind nationale Behörden, wie Ministerien oder nationale Energieagenturen.
Die Liste der Konvent-Koordinatoren/-Koordinatorinnen finden Sie hier.
Hier erfahren Sie mehr.
Die Europäische Kommission betrachtet die Konvent-Koordinatoren/-Koordinatorinnen als wichtige Verbündete bei der Unterstützung der Unterzeichnenden des Europäischen Konvents der Bürgermeister bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen und bei der Erhöhung der Effektivität der Initiative.
Zu den typischen Aufgaben der Konvent-Koordinatoren/-Koordinatorinnen gehören:
Werben für den Beitritt zum Europäischen Konvent der Bürgermeister.
Technische und strategische Unterstützung der unterzeichnenden Kommunen bei der Entwicklung, der Umsetzung und dem Monitoring ihrer Aktionspläne.
Finanzielle Unterstützung der Unterzeichnenden, entweder in Form einer direkten Unterstützung (Zuschüsse, Subventionen usw.) oder durch eine technische Unterstützung (z. B. durch die Bereitstellung personeller Ressourcen oder Büros oder durch die Erstellung einer CO2-Emissionsbilanz und/oder der Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse) sowie bei der Vorbereitung und Umsetzung des Aktionsplans.
Unterstützung des Erfahrungs- und Wissensaustausches zwischen den (bestehenden und potenziellen) Unterzeichnenden.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Nationalen/Territorialen Konvent-Koordinatoren/-Koordinatorinnen und -Unterstützenden, um gemeinsame Ansätze zu fördern.
Teilnahme an den Aktivitäten des Europäischen Konvents der Bürgermeister und die Organisation von einschlägigen Veranstaltungen, zur Förderung der Initiative.
Regelmäßige Berichterstattung (mindestens einmal im Jahr) an das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister über die Aktivitäten zur Unterstützung der Unterzeichnenden und den Beitrag zur strategischen Umsetzung des Konvents.
Falls die oben genannten Verpflichtungen nicht eingehalten werden, behält das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister sich das Recht vor, die Teilnahme des/der Konvent-Koordinators/-Koordinatorin auszusetzen.
Konvent-Koordinatoren/-Koordinatorinnen genießen viele Vorteile:
Offizielle Unterstützung und Anerkennung durch die Europäische Kommission.
Große Sichtbarkeit auf internationaler Ebene, vor allem durch Bewerbung ihrer Aktionen und Veranstaltungen auf der Website des Europäischen Konvents.
Vernetzung, Erfahrungs- und Wissensaustausch mit anderen europäischen Teilnehmenden.
Wissenschaftliches und technisches Feedback über entwickelte Tools und Methoden.
Teilnahme an thematischen Foren, Workshops und anderen Plattformen zum Erfahrungsaustausch.
Konsolidierung territorialer Entwicklung und Stärkung der lokalen und Multi-Level-Governance.Als Konvent-Koordinator/-Koordinatorin haben Sie Zugang zu dem passwortgeschützten Bereich von MyCovenant, um Informationen und wichtige Daten zu teilen und Erfahrungen auszutauschen.
Über MyCovenant kann ein Koordinator/eine Koordinatorin:
Sein/Ihr Profil, aber auch die Profile der Unterzeichnende, die mit ihm verbunden sind, auf dem neusten Stand halten.
Den Fortschritt der Unterzeichnenden (z. B. Aktionsplan, Monitoring) verfolgen.
Eine 18-monatige Fristverlängerung für die Aktionspläne der Unterzeichnenden beantragen.
Eine 18-monatige Fristverlängerung für die Einreichung der Fortschrittsberichte der Unterzeichnenden beantragen.
Seine/Ihre guten Praxisbeispiele (d. h. die wichtigsten seiner umgesetzten Aktionen) innerhalb der europäischen Konvent-Community und darüber hinaus Bekanntheit geben.
Nützliche Quellen auf die Austauschplattform hochladen und teilen.
Auf der Website des Europäischen Konvents der Bürgermeister auf eigene Veranstaltungen aufmerksam machen.
Sich mit der Community des Europäischen Konvents vernetzen und sich von den Maßnahmen anderer Teilnehmer/innen inspirieren lassen.
Wenn Ihre Behörde daran interessiert ist, ein/e offizieller Konvent-Koordinator/-Koordinatorin zu werden, gehen Sie folgendermaßen vor:
Füllen Sie das Registrierungsformular aus.
Nachdem überprüft wurde, ob Sie den Eingangskriterien entsprechen, wird der Helpdesk speziell für Koordinator/innen (coordinators@eumayors.eu) Ihnen die Verpflichtungserklärung zuschicken.
Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es von Ihrem Präsidenten/ Ihrer Präsidentin oder einem/einer anderen befugten hochrangigen politischen Vertreter/in unterschreiben und schicken Sie es zurück an coordinators@eumayors.eu.
Nach Eingang der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister für Ihre Behörde ein Online-Profil einrichten, mit dem Sie sich aktiv an der Community des Europäischen Konvents der Bürgermeister beteiligen und die mit Ihnen verbundenen Unterzeichnenden besser unterstützen können.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den Helpdesk speziell für Koordinatoren/Koordinatorinnen unter coordinators@eumayors.eu.
Unterzeichnende können im Registrierungsprozess ihr Profil mit einem Koordinator/ einer Koordinatorin verbinden.
Außerdem können die Unterzeichnenden Koordinatoren/Koordinatorinnen direkt über den Community-Bereich in MyCovenant hinzufügen.
Weitere Informationen finden Sie im Informationspaket für Unterzeichnenden.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Helpdesk über info@eumayors.eu, wenn Sie ein Unterzeichnender/eine Unterzeichnende sind, oder über coordinators@eumayors.eu, wenn Sie ein Koordinator/eine Koordinatorin sind.
Konvent-Unterstützende sind thematisch ausgerichtete kommunale und regionale Behörden, Kommunal- und Regionalverbände, Netzwerke und gemeinnützige Organisationen, die zur Förderung des Europäischen Konvents der Bürgermeister beitragen und Unterzeichnende mobilisieren und bei der Erreichung der Ziele des Europäischen Konvents der Bürgermeister unterstützen. Sie setzen ihre Lobby-, Kommunikations- und Netzwerkaktivitäten dazu ein, die Initiative des Europäischen Konvents der Bürgermeister zu bewerben und die Ziele der Unterzeichnenden zu unterstützen.
Die Liste der Konvent-Unterstützenden finden Sie hier.
Hier erfahren Sie mehr.
Aufgrund ihrer Kenntnis des regulatorischen, rechtlichen und finanziellen Systems, in dem sie tätig sind, sind die Konvent-Unterstützer hervorragend aufgestellt, um den Unterzeichnenden mit zielgerichteten Ratschlägen zur Seite zu stehen und Synergien mit anderen Initiativen zu finden. Außerdem können Sie den Unterzeichnenden des Europäischen Konvents ihre technischen Fachkenntnisse zur Verfügung stellen.
Zu den Aufgaben, die von Konvent-Unterstützenden übernommen werden können, gehören:
Werben für die Initiative des Europäischen Konvents der Bürgermeister und Mobilisierung bestehender und potenzieller Unterzeichnender
Unterstützung und Beratung der Unterzeichnenden des Europäischen Konvents der Bürgermeister
Unterstützung des Austausches von Wissen, Erfahrungen, nachahmenswerten Verfahren, Tools oder Ressourcen, die für die Unterzeichnenden des Europäischen Konvents der Bürgermeister hilfreich sind
Bildung von Partnerschaften mit anderen Unterstützenden und Koordinatoren/Koordinatorinnen des Europäischen Konvents der Bürgermeister, um gemeinsame Aktionen und eine koordinierte Herangehensweise zu fördern
Teilnahme an den Aktivitäten des Europäischen Konvents der Bürgermeister
Regelmäßige Berichterstattung, und zwar mindestens alle zwei Jahre, an das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister über die im Rahmen der Initiative durchgeführten Aktivitäten.
Falls die oben genannten Verpflichtungen nicht eingehalten werden, behält das Europäische Büro des Konvents der Bürgermeister sich das Recht vor, die Teilnahme des/der Konvent-Unterstützenden auszusetzen.
Konvent-Unterstützende genießen viele Vorteile:
Offizielle Unterstützung und Anerkennung durch die Europäische Kommission.
Große Sichtbarkeit auf internationaler Ebene, vor allem durch Bewerbung ihrer Aktionen und Veranstaltungen auf der Website des Konvents.
Vernetzung sowie Erfahrungs- und Wissensaustausch mit anderen europäischen Teilnehmenden.
Teilnahme an thematischen Foren, Workshops und anderen Plattformen zum Erfahrungsaustausch.
Und nicht zuletzt die Konsolidierung regionaler Entwicklungen und Stärkung der lokalen Governance.
Als Konvent-Unterstützende/r hat Ihre Organisation Zugang zur passwortgeschützten Plattform MyCovenant. Diese Plattform bietet Möglichkeiten zum Austausch von Informationen und wichtigen Daten mit der gesamten Community des Europäischen Konvents und erhöht die Sichtbarkeit Ihrer Organisation.
Über MyCovenant kann ein Unterstützender/eine Unterstützende:
Sein Profil auf dem neusten Stand halten.
Seinen/Ihren guten Praxisbeispielen (d. h. die wichtigsten seiner umgesetzten Maßnahmen) innerhalb der Community des Europäischen Konvents und darüber hinaus Bekanntheit geben.
Nützliche Quellen auf die Austauschplattform hochladen und teilen.
Auf der Website des Europäischen Konvents der Bürgermeister auf eigene Veranstaltungen aufmerksam machen.
Sich mit der Community des Europäischen Konvents vernetzen (in Foren, Webinars, Veranstaltungen) und sich von den Maßnahmen anderer Teilnehmenden inspirieren lassen.
Wenn Ihre Organisation daran interessiert ist, eine offizieller Konvent-Unterstützende zu werden, gehen Sie folgendermaßen vor:
Füllen Sie das Registrierungsformular aus.
Nachdem überprüft wurde, ob Sie die Eingangskriterien erfüllen, erhalten Sie eine Verpflichtungserklärung.
Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es von Ihrem Präsidenten/Ihrer Präsidentin oder einem/einer anderen befugten gesetzlichen Vertreter/in unterschreiben und schicken Sie es zurück an den Unterstützer-Helpdesk (supporters@eumayors.eu).
Nach Eingang der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister für Ihre Organisation ein Online-Profil einrichten, mit dem Sie sich aktiv an der Community des Europäischen Konvents der Bürgermeister beteiligen und die mit Ihnen verbundenen Unterzeichnenden besser unterstützen können.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den Helpdesk speziell für Koordinatoren/Koordinatorinnen unter supporters@eumayors.eu.
Unterzeichnende können im Registrierungsprozess ihr Profil mit einem Unterstützenden verbinden.
Außerdem können die Unterzeichnenden direkt über den Community-Bereich in MyCovenant Unterstützende hinzufügen.Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Helpdesk über info@eumayors.eu, wenn Sie ein Unterzeichnender/eine Unterzeichnende sind, oder über supporters@eumayors.eu, wenn Sie ein Koordinator/eine Koordinatorin sind.
Weitere Informationen finden Sie im Informationspaket für Unterzeichnende.
MYCOVENANT
MyCovenant ist der nichtöffentliche Bereich der Plattform für die Community des Europäischen Konvents der Bürgermeister. Nach der Anmeldung können die Unterzeichnenden, Koordinatoren/Koordinatorinnen und Unterstützenden ihre Kontaktdaten aktualisieren und haben Zugang zum Berichterstattungsbereich und dem Kompetenzaufbaubereich.
Der Berichterstattungsbereich ist für die Unterzeichnenden das wichtigste Instrument für die Berichterstattung und für das Monitoring der Daten ihres Aktionsplans. Anhand der berichteten Daten können die Unterzeichnenden die konkreten Auswirkungen ihrer Maßnahmen und ihre Klimaziele darlegen. Der Berichtsrahmen des Europäischen Konvents bietet den Unterzeichnenden die Möglichkeit, ihre Daten auf strukturierte und systematische Weise zu sammeln und zu analysieren, und bildet die Basis für ein gutes Klima- und Energiemanagement sowie für das Monitoring der Fortschritte bei der Umsetzung. Weitere Informationen über die Nutzung von MyCovenant im Rahmen der Berichterstattung finden Sie imLeitfaden für die Berichterstattung.
MyCovenant beinhaltet zudem einen Bereich für den Kompetenzaufbau, der den Unterzeichnenden die Möglichkeit bietet, Wissen und Erfahrungen in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung mit der gesamten Community des Europäischen Konvents zu teilen.
Außerdem enthält MyCovenant das Profil der Organisation, in dem die Unterzeichner, Koordinatoren und Unterstützer ihre Daten, die auf der Website des Europäischen Konvents der Bürgermeister veröffentlicht werden, aktualisieren können.
Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zurückzusetzen: https://mycovenant.eumayors.eu/user/sign-in/password-reset.
Bitte schicken Sie Ihr persönliches Passwort nicht an den Helpdesk und antworten Sie nicht auf die von der Plattform erhaltene E-Mail zu den Anmeldedaten. Der Inhalt der E-Mail zu den Anmeldedaten sollte außerdem nicht an den Helpdesk weitergegeben werden.
Bei Zweifeln oder Fragen kontaktieren Sie bitte den Helpdesk über:
info@eumayors.eu, wenn Sie ein Unterzeichnender/eine Unterzeichnende sind;
coordinators@eumayors.eu, wenn Sie ein Koordinator/eine Koordinatorin sind;
supporters@eumayors.eu, wenn Sie ein Unterstützer/eine Unterstützerin sind.
Wahrscheinlich, weil Ihre Kommune bereits auf MyCovenant registriert ist. Bitte kontaktieren Sie den Helpdesk (info@eumayors.eu) unter Angabe von Namen und Land Ihrer Kommune, um Ihre Anmeldedaten zu erfragen.
Um Ihre Abonnements zu verwalten, melden Sie sich auf MyCovenant an, gehen Sie zu Ihrem Kontaktprofil und setzen bzw. entfernen Sie den Haken bei den entsprechenden Newslettern.
Weitere Informationen finden Sie im Informationspaket für Unterzeichnende.
AKTIONSPLAN FÜR NACHHALTIGE ENERGIE & KLIMA (SECAP)
Die Mindestanforderungen in Bezug auf die Berichterstattung beziehen sich auf die Pflichtangaben aus dem Aktionsplan und die Fortschrittsberichte, die Unterzeichnende über die Plattform MyCovenant einreichen müssen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung. Alternativ können Sie auch unsere Video-Tutorials ansehen.
Wenn einem/einer Unterzeichnenden die technischen und finanziellen Mittel für die Entwicklung seines Aktionsplans fehlen, empfehlen wir ihm, sich an die Konvent-Koordinatoren/innen oder Konvent-Unterstützenden in ihrer Region bzw. in ihrem Land zu wenden.
Technische Hilfestellungen für die Entwicklung des Aktionsplans finden Sie in dem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission erstellten Leitfaden für Konvent-Unterzeichnende
Teil 1: Der SECAP-Prozess, Schritt für Schritt zu CO2-armen und klimaresilienten Städten bis 2030
Teil 2: Basis-Emissionsbilanz (BEB) und Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse (RVA)
Der Europäische Konvent der Bürgermeister hat außerdem eine Reihe von hilfreichen Tools entwickelt, wie Video-Tutorials, Richtlinien für die Berichterstattung, Informationspakete usw.
Sowohl auf der Website des Europäischen Konvents der Bürgermeister wie in MyCovenant gibt es einen Bereich mit hilfreichen Informationen und Tools
Auf kommunaler, regionaler und europäischer Ebene sind zahlreiche Finanzierungsquellen verfügbar, z. B. eigene kommunale Mittel; Mittel von Partnern/Partnerinnen vor Ort; öffentlich-private Partnerschaften; kommunale, regionale und nationale Subventionen. Weitere Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten der EU finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Fördermittel“.
Vor allem die Europäische Kommission stellt über spezielle Programme finanzielle Mittel zur Verfügung und bietet zudem politische Unterstützung auf EU-Ebene.
Ja, wenn die bestehenden Strategien, Maßnahmenpakete und Pläne die Mindestanforderungen im Rahmen des Europäischen Konvents der Bürgermeister einhalten. Sie müssen die Verpflichtungen des/der Unterzeichnenden enthalten und mit den Zielen und Anforderungen des Europäischen Konvents der Bürgermeister in Einklang sein, d. h. die EU-Ziele in Bezug auf die Klimaneutralität bis 2050 unterstützen und mindestens den nationalen Zielen entsprechen.
Die Pläne sollten Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im entsprechenden Gebiet, zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit und zur Vorbereitung auf die negativen Folgen des Klimawandels und zur Bekämpfung der Energiearmut, um einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität zu gewährleisten, enthalten. Auch eine Zusammenstellung unterschiedlicher Dokumente wird akzeptiert. Der/Die Unterzeichnende wird dennoch eine kleine Menge an Daten in MyCovenant berichten müssen.
Weitere Informationen über die erforderlichen Daten finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung.
Bitte lesen Sie den Leitfaden 'Wie entwickelt man einen Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP)?'.
Teil 1: Der SECAP-Prozess, Schritt für Schritt zu CO2-armen und klimaresilienten Städten bis 2030
Teil 2: Basis-Emissionsbilanz (BEB) und Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse (RVA)
Bitte reichen Sie Ihren Aktionsplan über die Berichterstattungsplattform MyCovenant ein. Zusätzlich zum eigentlichen Aktionsplan bitten wir Sie eine kleine Menge an Daten in englischer Sprache in MyCovenant zur Verfügung zu stellen.
Für eine gültige Einreichung müssen alle Pflichtfelder in MyCovenant (auf der Plattform grün markiert) gefüllt sein und mindestens ein Aktionsplandokument (z. B. Aktionsplan für Klimaschutz/Aktionsplan für Anpassung/gemeinsamer Aktionsplan für Klimaschutz und Anpassung) hochgeladen werden. Dieser Plan muss ordnungsgemäß vom Gemeinderat oder einem gleichwertigen Entscheidungsorgan verabschiedet werden. Das Hochladen zusätzlicher Dokumente ist optional. Alle Dateien sollten in PDF-Format und in der Nationalsprache hochgeladen werden, falls keine englische Übersetzung vorliegt. Außerdem können Sie sich dafür entscheiden, diese Dokumente zu veröffentlichen.
Sollten Sie beim Einreichen Ihres Aktionsplans auf Probleme stoßen, kontaktieren Sie bitte den Helpdesk unter info@eumayors.eu.
Weitere Informationen über den Prozess der Berichterstattung und der Einreichung finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung.
Im Berichterstattungsbereich ist im Menü der Berichterstattungsvorlage der Vollständigkeitsstatus jedes Abschnittes anhand der folgenden Indikatoren angegeben: vollständig, unvollständig und nicht zutreffend. Wenn das System einen unvollständigen Abschnitt feststellt, wird am Ende des jeweiligen Abschnitts eine Fehlermeldung angezeigt. Bitte überarbeiten Sie die Berichtsdaten sorgfältig in Übereinstimmung mit dem Leitfaden für die Berichterstattung, füllen Sie die Online-Vorlage aus und speichern Sie die Daten indem Sie auf „Einreichen“ klicken.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, kontaktieren Sie bitte den Helpdesk über info@eumayors.eu.
Nein, der Aktionsplan kann ausschließlich über MyCovenant eingereicht werden. Es ist eine offline MS Excel-Datei verfügbar, die Sie bei Bedarf als Arbeitsdatei verwenden können. In diesem Fall sollten Sie die in dieser Datei enthaltenen Daten und Informationen anschließend in die Abschnitte des Online-Berichterstattungsbereichs übertragen, um Ihren Aktionsplan einreichen zu können.
Das Engagement der Unterzeichnenden des Europäischen Konvents der Bürgermeister wird durch die Einreichung eines Aktionsplans zwei Jahre nach der politischen Entscheidung der Initiative beizutreten, bestätigt.
Wenn kein Aktionsplan eingereicht wird, wird das Profil des/der Unterzeichnenden ausgegraut und die Teilnahme des Unterzeichnenden an der Initiative wird ausgesetzt, bis der Aktionsplan eingereicht wurde.
Sie können eine Fristverlängerung von bis zu 9 Monaten beantragen.
Um eine Fristverlängerung zu beantragen, füllen Sie in MyCovenant im Bereich „Meine Übersicht“ einen Aufschubsantrag aus. Die Einreichung des Antrags wird durch ein Pop-up-Fenster bestätigt.Dem Antrag wird in der Regel sofort bewilligt, Sie müssen lediglich die Seite aktualisieren.
Weitere Informationen finden Sie im Informationspaket für Unterzeichnende.
Eine Fristverlängerung von 18 Monaten kann bewilligt werden, wenn diese Verlängerung von einem offiziellen Territorialen Konvent-Koordinator/-Koordinatorin (TKK) unterstützt wird. In diesem Fall ist es der Konvent-Koordinator/die Konvent-Koordinatorin, der/die die Fristverlängerung für den Unterzeichnenden über sein Profil im Community-Bereich von MyCovenant beantragt.
Wenn die Online-Funktion zur Beantragung einer Fristverlängerung nicht verfügbar ist, hat der/die Unterzeichnende oder der Koordinator/die Koordinatorin bereits einen Fristverlängerung beantragt, die Beantragung einer weiteren Fristverlängerung ist nicht möglich.
Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den Helpdesk über info@eumayors.eu.
Wenn die Teilnahme Ihrer Kommune suspendiert wurde, weil sie den Aktionsplan bzw. das Monitoring der Emissionsbilanz (MEB) nicht fristgerecht eingereicht hat, müssen Sie entsprechende Vorlagen einreichen, um die Suspendierung aufzuheben.
Wenn ein/e Konvent-Koordinator/-Koordinatorin die Aktionspläne der mit ihm/ihr verbundenen Unterzeichnenden koordiniert, kann die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission eine gemeinsame Aktionsplanbewertung durchführen, um den Feedbackprozess zu beschleunigen. Falls Ihre Provinz/Region eine einheitliche Herangehensweise für die Unterstützung von Unterzeichnenden beim Erstellen ihrer Aktionspläne entwickelt hat, bitten wir Sie, den Helpdesk des Europäischen Konvents über coordinators@eumayors.eu zu kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Kurzanleitung zur gemeinsamen SECAP-Analyse.
Unterzeichnende des Europäischen Konvents der Bürgermeister, die bereits einen SECAP mit 40%-Zielen eingereicht und ihre Verpflichtungserklärung mit höheren Zielen erneuert haben, werden darum gebeten, ihren Aktionsplan innerhalb von 2 Jahren nach der Erneuerung der Verpflichtungserklärung anzupassen oder erneut einzureichen.
Es ist dem/der Unterzeichnenden überlassen, zu entscheiden, ob eine Anpassung des bestehenden Plans ausreichend ist oder ein neuer Aktionsplan zur Erreichung der neuen bzw. erneuerten Ziele notwendig ist. Das Rahmenwerk des Europäischen Konvents der Bürgermeister ist flexibel genug, um dem lokalen Kontext und den kommunalen Verfahren gerecht zu werden.
MEINE BILANZEN
Die Basis-Emissionsbilanz (BEB) bezieht sich auf die Tätigkeitsbereiche, die unter dem direkten Einfluss der Kommune stehen, und misst die durch den Energieverbraich emittierten Treibhausgase. Der Sinn der BEB ist nicht eine erschöpfende Erfassung der Ausstöße. Sie konzentriert sich hauptsächlich auf die Emissionen aus dem Endenergieverbrauch in den Schlüsselsektoren des Europäischen Konvents. Die BEB zeigt die Emissionen im Basisjahr (Bezugsjahr für die Formulierung Ihres Ziels und für die Entwicklung Ihres Aktionsplans), um die notwendigen Maßnahmen für das Erreichen des Einsparungsziels zu bestimmen.
Die Basis-Emissionsbilanz gilt zusammen mit der Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse als Ausgangspunkt für die Entwicklung des Aktionsplans.
Detaillierte Informationen über die Entwicklung einer Basis-Emissionsbilanz finden Sie hier: Teil 2 des SECAP-Leitfadens ‘Teil II - Basis-Emissionsbilanz’.
Eine Anleitung darüber, wie Sie den Abschnitt Basis-Emissionsbilanz in MyCovenant ausfüllen, finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung.
Das Basisjahr ist das Jahr, mit dem das Einsparungsziel für die Emissionen verglichen wird. Wir schlagen Unterzeichnenden, die ihre Emissionseinsparungen mit dem EU-Ziel vergleichen möchten, vor, das Jahr 1990 als Basisjahr zu wählen. Da es aber schwierig sein kann, ausreichend zuverlässige Daten zu erhalten, können Unterzeichnende das nächstgelegene Jahr wählen, für das umfangreiche und zuverlässige Daten vorliegen. Wenn möglich, sollte das Basisjahr nicht nach 2005 liegen. Das ist gleichzeitig das Jahr, das von Unterzeichnenden am häufigsten verwendet wird.
Die von den Konvent-Unterzeichnenden gewählten Basisjahre finden Sie hier.
Ja, Unterzeichnende, die Teil einer Gruppe mit einer „individuellen Verpflichtung“ sind, können unterschiedliche Basis-Emissionsbilanzen bzw. unterschiedliche Basisjahre haben.
Die wichtigsten Klimaschutzsektoren des Konvents sind:
Kommunale Gebäude, Anlagen/Einrichtungen
Tertiäre Gebäude, Anlagen/Einrichtungen
Wohngebäude
Verkehr
Ein Unterzeichnender/eine Unterzeichnende sollte für mindestens drei dieser vier Schlüsselsektoren Daten in der Basis-Emissionsbilanz erfassen. Die Erfassung von Daten für weitere Sektoren ist optional.
Bei der Erstellung einer Basis-Emissionsbilanz können Unterzeichnende Unterstützung und relevante Daten von regionalen Emissionsbeobachtungsstellen oder von nationalen Behörden erhalten. Sie können außerdem Daten nach dem Bottom-up-Ansatz sammeln, beispielsweise Daten von Energieabrechnungen zugrunde legen, Daten von Energieanbietern abfragen, Umfragen unter Einwohner/innen und Unternehmen durchführen oder die an den Verkehrssektor verkauften Kraftstoffmengen berechnen. Unterzeichnende können sich auch an Konvent-Koordinatoren/-Koordinatorinnen und regionale Energieagenturen wenden, die nützliche Daten für lokale Emissionsbilanzen sammeln.
Weitere Informationen zum Sammeln von Daten finden Sie hier: Teil 2 - Basis-Emissionsbilanz (BEB) und Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse (RVA).
Eine Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse (RVA) ermittelt die Art und Ausmaß des Risikos, durch das Analysieren potenzieller Gefährungen und durch die Bewertung der Vulnerabilität, die eine potenzielle Bedrohung oder Gefährdung für Menschen, Eigentum, Existenzgrundlagen und Umwelt, von der diese abhängen, darstellen könnte.
Die Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse bildet zusammen mit der Basis-Emissionsbilanz einen Ausgangspunkt für die Entwicklung des Aktionsplans. Sie stellt einen wichtigen Bestandteil Ihres Aktionsplans in MyCovenant dar. Diese Analyse muss in der gleichen Phase wie der Aktionsplan (d. h. innerhalb von 2 Jahren nach dem Beitritt zur Initiative) eingereicht werden, während aktualisierte Informationen/Daten in der Berichterstattungsphase zu melden sind (d. h. über die Monitoring-Vorlage in MyCovenant).
Im Rahmen des Europäischen Konvents der Bürgermeister ist die RVA darauf ausgerichtet, die wichtigsten Gefährdungen durch den Klimawandel und die besonders gefährdeten Sektoren zu identifizieren und hervorzuheben. Zusätzlich können die Anpassungsfähigkeit und vulnerablen Bevölkerungsgruppen in dieser Analyse identifiziert und bewertet werden.
Hilfestellungen für die Erfassung der Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse in MyCovenant finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung.
Sie sollten für jede identifizierte Gefährdung mindestens einen Sektor auswählen.
Die in MyCovenant hinterlegten Sektoren sind: Gebäude, Verkehr, Energie, Wasser, Abfall, Raumplanung, Landwirtschaft, Biodiversität, Gesundheit, Zivilschutz, Tourismus, Bildung, IKT.
Im Anhang V des Leitfadens für die Berichterstattung finden Sie detaillierte Definitionen der einzelnen Sektoren.
Das von der Europäischen Umweltagentur und dem Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister entwickelte Urban Adaptation Support Tool bietet den Kommunen eine Hilfestellung für den gesamten Anpassungszyklus, einschließlich der Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Das Tool verweist auf nützliche Quellen, wie Berichte, Hilfsmittel und Fallstudien.
Das Urban Adaptation Support Tool finden Sie hier.
Eine Energiearmutsanalyse hilft dabei, den Stand der Energiearmut in Ihrer Kommune zu bestimmen. Sie stellt, zusammen mit der Emissionsbilanz und der Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse einen wichtigen Bestandteil Ihres Aktionsplans in MyCovenant dar. Für die Durchführung der Energiearmutsanalyse kann man aus einer Reihe von Indikatoren in unterschiedlichen Makrobereichen wählen: Klima, Einrichtungen/Wohnungen, Mobilität, sozioökonomische Aspekte, politischer und regulatorischer Rahmen, Partizipation/Sensibilisierung. Jeder Indikator kann weiter definiert werden, indem ein Basisjahr und ein aktueller Stand, entweder pro Haushalt oder Person, ausgewählt wird. Die Unterzeichnenden können beliebig viele Indikatoren auswählen und diese auch für die Überwachung des Fortschritts verwenden.
Die Energiearmutsanalyse muss in der gleichen Phase wie der Aktionsplan (d. h. innerhalb von 2 Jahren nach dem Beitritt zur Initiative) eingereicht werden, während ihre Daten in der Berichterstattungsphase aktualisiert werden (d. h. über die Monitoring-Vorlage in MyCovenant).
Da die Konvent-Säule „Energiearmut“ Anfang 2022 eingeführt wurde, gilt bis Ende 2024 ein Übergangszeitraum. Während des Übergangszeitraums ist die Berichterstattung über Energiearmut in MyCovenant optional. Wir empfehlen den Unterzeichnenden jedoch, in dieser Zeit mit der Analyse und Planung in Bezug auf die Energiearmut zu beginnen.
Hilfestellungen für die Erfassung der Energiearmutsanalyse in MyCovenant finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung.
Die Beratungsplattform zur Energiearmut ist die führende EU-Initiative zu diesem Thema und bietet umfangreiches Wissen über Energiearmut sowie die Möglichkeit zum Ausbau von Fähig- und Fertigkeiten auf diesem Gebiet. Bei Fragen über dieses Thema können Sie den Helpdesk der Beratungsplattform kontaktieren.
Das Offene Datenportal der EU ist eine offene Datenbank, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission verwaltet wird und zahlreiche von EU-Institutionen entwickelte Ressourcen und Daten bereitstellt.
Die über das Portal zur Verfügung gestellten Daten dürfen kostenlos und frei von Urheberrechten weiterverwendet werden.
Die im Portal veröffentlichten Daten werden durch die involvierten EU-Institutionen und -Behörden fortlaufend aktualisiert.
Auf dem Portal finden sich vor allem Datensätze in Bezug auf Energie und Umwelt, die für die Unterzeichnenden des Europäischen Konvents beim Sammeln relevanter Daten für die Entwicklung ihrer SECAPs nützlich sein können. Es gibt eine spezielle Konvent der Bürgermeister, die unter anderem Daten über Treibhausgasemissionen und Klimaschutzpolitik auf kommunaler Ebene enthält.
GEMEINSAME AKTIONSPLÄNE
Wenn eine Gruppe sich für die Option „Verpflichtung als einzelne Unterzeichnende – individuelle Verpflichtung zur CO2-Einsparung“ entscheidet, verpflichtet jeder Unterzeichnende/jede Unterzeichnende der Gruppe sich individuell zur Erreichung des vereinbarten Ziels. Jedes Gruppenmitglied muss in MyCovenant den Aktionsplan ausfüllen und über die Fortschritte berichten.
Gemeinsame Aktionspläne im Rahmen einer individuellen Verpflichtung enthalten sowohl individuelle als auch gemeinsame Maßnahmen. Die Auswirkungen auf die Energieeinsparungen, die Produktion erneuerbarer Energien und die Reduzierung der CO2-Emissionen, die den gemeinsamen Maßnahmen entsprechen, werden für die Kommunen, die die gemeinsamen Maßnahmen umsetzen, in deren individuellen Aktionsplanvorlagen getrennt berichtet.
Wenn eine Gruppe sich für die Option „Verpflichtung als Gruppe - gemeinsame Verpflichtung zur CO2-Einsparung“ entscheidet, verpflichten die Unterzeichnenden der Gruppe sich gemeinsam zur Erreichung des vereinbarten Ziels. Daher ist es notwendig, über ein Gruppenprofil gemeinsam einen einzigen Aktionsplan einzureichen. Der Aktionsplan, der in MyCovenant hochgeladen wird, gilt für alle Unterzeichnenden der Gruppe. Das Dokument muss eindeutig die Namen der beteiligten Kommunen enthalten und von den jeweiligen Gemeinderäten genehmigt werden.
In diesem Fall wird das CO2-Einsparungsziel gemeinsam von den Gruppenmitgliedern getragen. Der Aktionsplan kann sowohl individuelle als auch gemeinsame Maßnahmen enthalten. Wobei mindestend eine gemeinsame Maßnahme enthalten sein sollte.
Die Namen jeder einzelnen Kommune sowie ihr Beitrag zum Plan müssen deutlich im Aktionsplandokument angegeben sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Kurzanleitung zum Gemeinsamen Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima.
FORTSCHRITTSBERICHT
Monitoring ist ein entscheidender Teil jedes Planungsprozesses. Dabei geht es darum, den durch den Unterzeichnenden/die Unterzeichnende erreichten Fortschritt zu erfassen, mit den vereinbarten Zielen in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung abzugleichen und gegebenenfalls die Maßnahmen zu korrigieren.
Unterzeichnende des Europäischen Konvents dokumentieren regelmäßig den Fortschritt bei der Umsetzung Ihres Aktionsplans, indem sie die folgenden Daten einreichen:
alle zwei Jahre nach der Einreichung des Aktionsplans einen Fortschrittsbericht über den Status der Umsetzung ihrer Maßnahmen (einfaches Monitoring)
und mindestens alle vier Jahre ein Monitoring der Basis-Emissionsbilanz (MEB). Die Erstellung von Referenz-Emissionsbilanzen ist von großer Bedeutung, da dies die Instrumente zur Messung der Auswirkungen des Aktionsplans sind.
Wir empfehlen den Unterzeichnenden, MEB‘s in kleineren Zeitintervallen hochzuladen, z. B. ein Mal im Jahr, wenn die entsprechenden Daten verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass im ersten Fortschrittsbericht (2 Jahre nach Einreichung des Aktionsplans) mindestens drei Schlüsselmaßnahmen zur Anpassung und eine Maßnahme zur Bekämpfung von Energiearmut angegeben werden müssen.
Sie haben die Möglichkeit unterstützende Dokumente hochzuladen. Sie sollten jedoch die in diesen Dokumenten enthaltenen relevanten Daten in Kurzform in MyCovenant erfassen.
Bitte lesen Sie hierzu die Kurzanleitung zum Monitoring der Umsetzung des Aktionsplans.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung des Konvents.
Nachdem Sie sich in MyCovenant angemeldet haben, gehen Sie zum Berichterstattungsbereich. Öffnen Sie einen der 3 Hauptabschnitte, am besten „Meine Strategie“ (der ersten Abschnitt), und wählen Sie den Fortschrittsbericht aus der Liste von Berichterstattungsvorlagen (wenn der Eintrag blau hinterlegt ist, bedeutet das, dass der Eintrag ausgewählt wurde und nun aktiv ist). Sie müssen den Inhalt der drei Hauptabschnitte ausfüllen bzw. anpassen (grün markierte Felder sind Pflichtfelder). Klicken Sie auf „Einreichen“, um Ihren Bericht offiziell einzureichen. Eine Plausibilitätsprüfung, die die Vorlage vorab kontrolliert, wird eventuell vorhandene Fehler aufdecken.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage für den Fortschrittsbericht im Vergleich zur Vorlage für den Aktionsplan über zusätzliche Datenfelder verfügt. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für die Berichterstattung.
Sie können keinen Fortschrittsbericht einreichen, wenn Sie vorher keinen Aktionsplan eingereicht haben.
NETWORKING- UND PEER-LEARNING-MÖGLICHKEITEN FÜR DIE COMMUNITY DES EUROPÄISCHEN KONVENTS
Die Zeremonie des Europäischen Konvents der Bürgermeister ist das größte politische Event, bei dem die Community des Europäischen Konvents sich trifft. Seit der Gründung der Initiative im Jahr 2009 haben die Konventsveranstaltungen hunderte von Kommunen jeder Größeordnung, Bürgermeister/innen, lokale Verantwortungsträger/innen, Koordinator/innen und Unterstützende zusammenbracht, um die Erfolge der Kommunen zu feiern und sich über die Zukunft des Klimaschutzes und der Energiewende auszutauschen. Es ist Tradition, dass der Präsident des Europäischen Parlaments als Gastgeber der Veranstaltung auftritt und auch europäische Kommissar/innen, Abgeordnete, Vertreter/innen des Ausschusses der Regionen und anderer Institutionen an dieser hochrangigen Veranstaltung teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website im Bereich Events oder indem Sie unseren Veranstaltungs-Helpdesk über events@eumayors.eu kontaktieren.
Das Büro des Europäischen Konvents der Bürgermeister bietet der Community des Europäischen Konvents zahlreiche Peer-Learning-Möglichkeiten:
Online und Offline-Aktivitäten zum Kompetenzaufbau, sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene. Diese Workshops und Webinars bieten die Möglichkeit, von anderen Teilnehmenden zu lernen, sich von erfolgreichen Maßnahmen inspirieren zu lassen und zu Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu brainstormen;
Online-Ressourcen und Publikationen, mit den neuesten relevanten Informationen zur Unterstützung der Kommunen, unter anderem über Förder- und Finanzierungsmittel;
Förderung des Wissensaustausches und Unterstützung bei der Erreichung der Ziele des Europäischen Konvents auf kommunaler Ebene durch einen Peer-Learning-Austausch mit anderen Städten und Regionen (Peer-Learning-Programm des Europäischen Konvents der Bürgermeister).
GLOBALER KONVENT DER BÜRGERMEISTER FÜR KLIMA UND ENERGIE
DerGlobale Konvent der Bürgermeister für Klima und Energieist die weltweit größte Allianz von Kommunen, die auf dem Gebiet des Klimaschutzes eine führende Rolle einnehmen möchten. Der Globale Konvent baut auf den großen Erfolg des Europäischen Konvents der Bürgermeister und des Compact of Mayors auf – den beiden weltweit wichtigsten Klimaschutz-Initiativen von Kommunen der Welt in 2017. Der Globale Konvent der Bürgermeister bringt diese beiden Initiativen formal zusammen, um den Übergang zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft auf kommunaler Ebene voranzubringen und die globalen Auswirkungen lokaler Maßnahmen aufzuzeigen.
Unterzeichnende des Europäischen Konvents der Bürgermeister sind gleichzeitig Unterzeichnende des Globalen Konvents der Bürgermeister.
Der Globale Konvent der Bürgermeister wird von einem eigenen engagierten Sekretariat verwaltet, das die Vernetzung von Städten und Kommunen in aller Welt im Bereich Klima und Energie unterstützt.
Weitere Informationen über den Globalen Konvent der Bürgermeister finden Sie hier.
Für die Berichterstattung über Klimaschutz- und Energiemaßnahmen erkennt der Globale Konvent der Bürgermeister zwei offizielle Plattformen an: die Plattform MyCovenant und das einheitliche Berichterstattungssystem CDP- ICLEI.
Obwohl beide Berichterstattungssysteme vollständig an die Bedürfnisse europäischer Unterzeichnenden angepasst sind, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Plattformen. Städten und Kommunen, die vor 2020 über eines der beiden Systeme Bericht erstattet haben, wird empfohlen, dieses System weiterhin zu nutzen.
Weitere Informationen über die Unterschiede zwischen MyCovenant und dem einheitlichen Berichterstattungssystem CDP-ICLEI finden Sie in folgendem Leitfaden.
Die „Race to Zero“-Kampagne richtet sich an Kommunen, Unternehmen, Universitäten und Investoren, mit dem Ziel, wissenschaftsbasierte Klimaschutzmaßnahmen zu beschleunigen und bis 2040, oder spätestens bis 2050, die CO2-Emissionen auf null zurückzubringen. Sie wurde speziell entwickelt, um Städten beim Erreichen der Kriterien des „Race to Zero“ zu unterstützen, indem sie das dafür benötigte Fachwissen zur Verfügung stellt.
Weitere Informationen über „Race to Zero“ und die Verbindung zum Europäischen Konvent der Bürgermeister finden Sie hier.