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Konvent der Bürgermeister/innen – Europa

Technische Hilfe und Beratungsunterstützung

JASPERS

Begünstigte

-    Lokale, regionale, nationale Behörden oder sonstige jur. Personen des öffentlichen Bereichs.


Teilnehmende Länder

EU- und IPA-Länder: BG, HR, CY, CZ, EE, EL, HU, LV, LT, MT, PL, RO, FR, IT, SK, SI, FR, GR, IT, ME (Montenegro), frühere jugoslawische Republik Mazedonien und RS (Serbien).  Potentiell alle sonstigen MS- oder IPA-Länder auf Antrag von der MS, je nach Verfügbarkeit von Mitteln und mit dem Einverständnis vom JASPERS-Lenkungsausschuss.

ELENA EIB

Begünstigte

-    Lokale und regionale Behörden oder sonstige öffentlichen Körperschaften und ein Verband solcher Körperschaften (jur. Personen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag, kontrolliert von einer öffentlichen Behörde und zu mehr als 50% aus öffentlichen Mitteln finanziert)

Teilnehmende Länder
EU-28 und deren überseeische Länder und Territorien

InvestEU-Beratungsplattform

Die InvestEU-Beratungsplattform ist die zentrale Anlaufstelle für Projektträger und Intermediäre, die Beratung und technische Hilfe in Bezug auf zentral verwaltete EU-Investitionsfonds brauchen, und für Beratungsinitiativen im Rahmen der vier InvestEU-Politikbereiche sowie im Rahmen einer sektorübergreifenden/horizontalen Beratungskomponente.

Für jeden der vier InvestEU-Politikbereiche sowie für eine sektorübergreifende Komponente für horizontale beratende Unterstützung werden Beratungsinitiativen eingerichtet.

LIFE Programm für Umwelt und Klimapolitik

Projekte im Rahmen der Technischen Hilfe (TA-Projekte) können folgendes beinhalten:

1.     Projekte zur Vorbereitung von SNAP oder SIP (TA-PP)
Bei diesen Projekten geht es darum, den Antragstellern finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung eines SNAP oder SIP für einen maximalen LIFE-Beitrag von 70.000 EUR zu bieten. Sie bilden die Fortsetzung der TA-Projekte, die im Rahmen des LIFE-Programms 2014-2020 finanziert wurden.

Plattform für einen gerechten Übergang

Der Mechanismus für einen gerechten Übergang (JTM) ist ein wichtiges Hilfsmittel, das sicherstellen soll, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair geschieht und niemanden zurücklässt. Die Plattform für einen gerechten Übergang hat zum Ziel, die EU-Länder und Regionen dabei zu helfen, die im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang (der besteht aus dem Fonds für einen gerechten Übergang, der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor) verfügbare Unterstützung erfolgreich zu nutzen.

EEEF

Begünstigte

-    Lokale und regionale Behörden
-    Öffentliche und private Einheiten, die im eigenen Namen handeln (d. h. Versorgungsunternehmen, Nahverkehrsbetreiber, soziale Wohnungsgenossenschaften)

Teilnehmende Länder

EU28

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